Vorab-Leistungsprüfung am 12.04.2019
von Redakteur
Am Freitag, den 12.04.2019, versammelten sich die verfügbaren Schiedsrichter der Fördergruppe sowie die Schiedsrichter, die für die Meldung zum Nachwuchslehrgang des VSA eingeplant sind, um 18:30 Uhr auf der Anlage der Harburger Turnerschaft, um dort die Leistungsprüfung, den sogenannten Helsen-Test, zu absolvieren. Dieser Test dient zur Feststellung der körperlichen Fitness jedes Schiedsrichters und besteht aus zwei Teilen.
Teil 1: Kurzstrecke
Zunächst sind sechs Sprints von jeweils 40 Metern zu absolvieren mit einer Erholungszeit von jeweils 90 Sekunden. Die Sprints mit so genanntem fliegenden Start müssen die Schiedsrichter dabei in 6,2 Sekunden laufen. Stürzt oder strauchelt ein Schiedsrichter während eines Sprints, hat er einen weiteren Versuch. Überschreitet ein Schiedsrichter bei einem der sechs Versuche die geforderte Zeit, darf er unmittelbar nach Sprint sechs einen weiteren Versuch starten. Jedoch gilt bei zwei gescheiterten Versuchen der Test als nicht bestanden.
Teil 2: Intervalltest (Langstrecke)
Im Anschluss sind 10 Intervallrunden auf einer 400-m-Laufbahn zu absolvieren. Dabei sind je Stadionrunde 4 x 75 Meter in 15 Sekunden zu laufen. Über 25 Meter Gehen kann sich der Schiedsrichter 18 Sekunden nach jedem 75-Meter-Lauf erholen (75 m + 25 m + 75 m + 25 m + 75 m + 25 m + 75 m + 25 m = 400 m). Bleibt ein Läufer zweimal über der zulässigen Zeit, scheidet er aus und der Test gilt als nicht bestanden. Die Zeitanforderungen sind hierbei vom Hamburger Fußballverband festgelegt.
Nach dem Absolvieren des Leistungstests trafen sich die teilnehmenden Schiedsrichter zusammen mit dem anwesenden BSA-Vorstand im Clubraum des Harburger TB auf der Jahnhöhe, um die zugehörige Regelarbeit zu schreiben. Diese bestand aus 15 Fragen, bei denen es jeweils um die Beantwortung der korrekten Spielfortsetzung, ggf. dem Ort der Spielfortsetzung und die vom Schiedsrichter zu verhängende persönliche Strafe ging. Bei diesen Regelarbeiten können pro Frage maximal 2 Punkte erreicht werden. Der Regeltest gilt als bestanden, wenn mindestens 25 von 30 möglichen Punkten erreicht wurden, bei 20 bis 24 Punkten hat der Schiedsrichter die Möglichkeit, einen anderen Test nachzuschreiben. Erreicht ein Schiedsrichter weniger als 20 Punkte in einem von beiden Versuchen, gilt der Regeltest als nicht bestanden.
Während die geschriebenen Arbeiten von Obmann Johannes Mayer-Lindenberg kontrolliert wurden, erörterte Lasse Holst, verantwortlich für die Lehrarbeit innerhalb der Fördergruppe, zusammen mit allen Teilnehmern die korrekten Antworten auf die gestellten Fragen aus dem Regeltest. Hier konnte der ein oder andere bereits ein Gefühl erhalten, wie er sich wohl geschlagen haben könnte.
Im Anschluss stellten die Verantwortlichen der Fördergruppe, André Heinrich und Lasse Holst, den Teilnehmern die weiteren Planungen für die Gruppe zur neuen Saison vor und standen anschließend, zusammen mit Marcel Schwarze, für sämtliche Fragen rund um die Schiedsrichterei zur Verfügung.
Nachdem die kontrollierten Regelarbeiten den jeweiligen Schiedsrichtern wieder ausgehändigt wurden, beendete Johannes Mayer-Lindenberg gegen 21:00 Uhr die doch sehr gelungene und aufschlussreiche Veranstaltung und wünschte allein anwesenden Schiedsrichtern viel Erfolg bei den noch bis zum Saisonende anstehenden Spielleitungen.
Ein Bericht von Bakari Turay (SV Grün-Weiss Harburg von 1920 e.V.)